Antwort:
Ja. Denn diese Portion ist in der Gesamtplanung der Küche für Ihr Kind bevorratet und zubereitet worden.
Begründung:
Wie schon in den Vertragsunterlagen nachzulesen war, ist die Essenausgabe regulär nur unter Verwendung der Kundenkarte möglich. Dies dient gleichzeitig Ihrer Sicherheit.
Nehmen wir aus der tatsächlichen Vergangenheit ein Beispiel:
- Sie melden Essen ab, weil Sie Mittag zu Hause sind und für Ihr Kind gekocht haben
- Ihr Kind hat dies „vergessen“
- Ihr Kind kommt an die Essenausgabe der Schule und sagt der Küchenkraft, dass es die Karte „vergessen“ habe
- ohne die Kundenkarte würde niemand von der Küche sehen, dass Sie das Essen für heute gar nicht angemeldet habenOder anders formuliert – versuchen Sie doch einmal, am Geldautomaten ohne Kundenkarte Geld abzuheben…